
Besondere Form von Namensaktien, deren Eigentumsübertragung von der satzungsgemäßen Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaft abhängig ist. Solche vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern.
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